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Tachopflicht für Transporter seit 1. Juli 2026: Regeln und was Sie jetzt tun müssen

EU van tachograph rules 2026

Seit dem 1. Juli 2026 brauchen Transporter und leichte Nutzfahrzeuge über 2,5 Tonnen einen Smart-Tachographen, wenn sie Güter über die Grenze befördern oder Kabotage fahren. Ihre Fahrer halten seitdem dieselben Lenk- und Ruhezeiten ein wie Lkw-Fahrer. Reine Inlandsfahrten fallen nicht unter diese EU-Regel. Wenn Sie die Frist verpasst haben, zeigt Ihnen der Aktionsplan unten, was in welcher Reihenfolge zu tun ist.

Zuletzt aktualisiert: Oktober 2026

Braucht Ihr Transporter einen Tachographen?

Nach EU-Recht ja, wenn alle drei Punkte zutreffen:

  1. Die zulässige Höchstmasse des Transporters, einschließlich Anhänger, liegt über 2,5 Tonnen.
  2. Er befördert Güter.
  3. Die Fahrt ist grenzüberschreitend oder eine Kabotage (Inlandstransport in einem anderen EU-Land).

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Die Regel in Kürze

Die Änderung stammt aus dem EU-Mobilitätspaket. Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe aa der Verordnung (EG) Nr. 561/2006, geändert durch die Verordnung (EU) 2020/1054, dehnt die Lenk- und Ruhezeiten ab dem 1. Juli 2026 auf Güterfahrzeuge über 2,5 Tonnen im grenzüberschreitenden Verkehr und in der Kabotage aus. Nach der Verordnung (EU) Nr. 165/2014 müssen diese Fahrzeuge die Zeiten mit einem Tachographen aufzeichnen.

Den offiziellen Überblick finden Sie auf der Tachographen-Seite der Europäischen Kommission.

Praxisbeispiele: Tachograph oder nicht?

Situation Tachograph nötig?
3,2-t-Transporter liefert Ware eines Kunden von München nach Salzburg Ja
2,8-t-Transporter eines deutschen Unternehmens liefert innerhalb Österreichs aus (Kabotage) Ja
2,4-t-Transporter mit Anhänger, zulässige Höchstmasse zusammen 3,1 t, fährt mit Ware über die Grenze Ja, der Anhänger zählt mit
3,0-t-Transporter, nur für Auslieferungen in Deutschland Nein, nicht nach dieser EU-Regel (aber siehe Fahrpersonalverordnung unten)

⚖️ Maßgeblich ist die zulässige Höchstmasse laut Zulassungsbescheinigung Teil I (Feld F.2), nicht die Beladung am jeweiligen Tag. Ein leerer 3,1-t-Transporter bleibt ein 3,1-t-Transporter.

Wer ist ausgenommen?

Artikel 3 Buchstabe ha der Verordnung 561/2006 nimmt Transporter über 2,5 bis 3,5 Tonnen aus, die Güter im Werkverkehr befördern, also nicht gewerblich für Dritte, und bei denen das Fahren nicht die Haupttätigkeit des Fahrers ist. Typische Beispiele sind Handwerker und Servicetechniker, die ihr eigenes Werkzeug und Material zur Baustelle bringen.

Ausnahmen werden eng ausgelegt. Bewahren Sie Unterlagen auf, die zeigen, wie der Transporter eingesetzt wird. Bei einer Kontrolle müssen Sie nachweisen, dass die Ausnahme greift. Mehr zu den Regeln für Handwerksbetriebe finden Sie beim Zentralverband des Deutschen Handwerks.

Was gilt in Deutschland zusätzlich?

Für viele deutsche Betriebe sind Lenk- und Ruhezeiten im Transporter nicht neu. Nach der Fahrpersonalverordnung (FPersV) gelten sie in Deutschland schon für Fahrzeuge über 2,8 bis 3,5 Tonnen, auch bei reinen Inlandsfahrten. Dort dürfen die Zeiten bis 3,5 Tonnen auch per Hand aufgezeichnet werden, zum Beispiel auf einem Tageskontrollblatt.

Neu seit dem 1. Juli 2026 ist der Tachograph als Pflicht, sobald der Transporter über die Grenze fährt oder Kabotage macht. Ist ein Tachograph eingebaut, muss er auch genutzt werden.

Frist am 1. Juli verpasst? Das riskieren Sie

Kontrolliert wird in Deutschland von der Polizei und vom Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM, früher BAG). Verstöße gegen das Fahrpersonalgesetz werden mit Bußgeldern von einigen hundert bis zu mehreren tausend Euro pro Verstoß geahndet, und die Behörden können die Weiterfahrt untersagen (CMS Legal Update). Das Unternehmen haftet in der Regel für Verstöße seiner Fahrer.

🚐 Bis der Tachograph eingebaut ist, setzen Sie den Transporter nur im Inland ein. Die EU-Regel gilt nur für grenzüberschreitende Fahrten und Kabotage. In Deutschland gelten ab 2,8 Tonnen trotzdem die Aufzeichnungspflichten der FPersV.

Was sich für Ihre Fahrer ändert

Fahrer von betroffenen Transportern halten nach der Verordnung 561/2006 dieselben Regeln ein wie Lkw-Fahrer. Die wichtigsten:

  • Tägliche Lenkzeit: höchstens 9 Stunden, zweimal pro Woche bis zu 10 Stunden.
  • Fahrtunterbrechung: mindestens 45 Minuten nach 4,5 Stunden Lenkzeit.
  • Tägliche Ruhezeit: in der Regel 11 Stunden.
  • Wöchentliche Lenkzeit: höchstens 56 Stunden und nicht mehr als 90 Stunden in zwei aufeinanderfolgenden Wochen.

Welcher Tachograph ist vorgeschrieben?

Betroffene Transporter brauchen den intelligenten Tachographen der zweiten Generation, Version 2 (oft G2V2 oder Smart Tachograph 2 genannt). Analoge Geräte und ältere digitale Modelle sind für diese Fahrzeuge keine Option.

Der Smart-Tachograph Version 2 zeichnet die Position des Fahrzeugs per Satellit auf und erfasst Grenzübertritte automatisch. Gibt der Fahrer eine Be- oder Entladung ein, speichert das Gerät auch den Ort. So können Kontrolleure grenzüberschreitende Fahrten und Kabotage leichter prüfen.

Ihr Aktionsplan, Schritt für Schritt

  1. Betroffene Transporter erfassen. Prüfen Sie die zulässige Höchstmasse in jeder Zulassungsbescheinigung, rechnen Sie einen Anhänger mit ein und markieren Sie, welche Fahrzeuge ins Ausland fahren oder Kabotage machen.
  2. Einbau beauftragen. Betroffene Transporter brauchen einen Smart-Tachographen Version 2, eingebaut und kalibriert von einer anerkannten Tachographen-Werkstatt. Planen Sie die Wartezeit für einen Termin ein.
  3. Karten beantragen. Jeder Fahrer braucht eine persönliche Fahrerkarte, das Unternehmen eine Unternehmenskarte. Zuständig ist die Behörde in Ihrem Bundesland. Lesen Sie, wann Sie die Fahrerkarte beantragen und verlängern.
  4. Den Tachographen auf Ihr Unternehmen sperren, sobald er eingebaut ist, damit Ihre Daten geschützt sind. So geht es: Tachographen auf Ihr Unternehmen sperren.
  5. Fahrer einweisen in die Lenk- und Ruhezeiten oben und in die Bedienung des Tachographen.
  6. Das Auslesen ab dem ersten Tag organisieren. Fahrerkarten mindestens alle 28 Tage, den Tachographen mindestens alle 90 Tage (Verordnung (EU) Nr. 581/2010). Bewahren Sie die Daten mindestens ein Jahr auf. Lesen Sie, was ein verpasster Download kosten kann.

Bei Schritt 6 entstehen die meisten Bußgelder

Der Einbau passiert einmal. Das Auslesen wiederholt sich alle 28 und 90 Tage, für jeden Fahrer und jeden Transporter. Ein verpasster Download wird auch dann geahndet, wenn niemand eine Lenkzeit überschritten hat. Für ein Unternehmen, das bisher keine Tachographen in den Transportern hatte, ist das eine neue Routine, die von Grund auf entstehen muss.

So hilft myTacho

✅ Auslesen direkt am Fahrzeug: eine Fahrerkarte in weniger als einer Minute, einen Smart-Tachographen in 5 bis 10 Minuten, mit einem Android-Smartphone oder -Tablet des Unternehmens.

✅ Ohne Werkstatttermin und ohne Büro-PC: das erledigen der Fuhrparkleiter, das Büro oder die Fahrer selbst.

✅ Erinnerung vor jeder Frist: 7, 3 und 1 Tag bevor ein Download von Fahrerkarte oder Tachograph fällig ist.

✅ Dateien noch am selben Tag im Büro: DDD-Dateien per E-Mail senden oder direkt an TAHOPRO, wenn Sie es für Auswertungen und Berichte nutzen.

✅ Keine Gebühr pro Fahrzeug oder Fahrer: ein Kit und ein lizenziertes Gerät für alle.

Sie möchten erst vergleichen? Lesen Sie 5 Methoden zum Auslesen von Fahrerkarte und Tachograph im Vergleich oder den Leitfaden zum Auslesen von Tachographendaten.

Fragen zur Tachopflicht für Transporter

Braucht ein Transporter, der nur in Deutschland fährt, einen Tachographen?

Nach dieser EU-Regel nicht, sie gilt nur für grenzüberschreitende Fahrten und Kabotage. Für Fahrzeuge über 2,8 bis 3,5 Tonnen gelten in Deutschland aber die Lenk- und Ruhezeiten der Fahrpersonalverordnung, mit Aufzeichnung zum Beispiel per Tageskontrollblatt.

Zählt der Anhänger zu den 2,5 Tonnen?

Ja. Die Grenze gilt für die zulässige Höchstmasse des Fahrzeugs einschließlich Anhänger oder Sattelanhänger.

Sind Transporter ausgenommen, auch wenn sie über die Grenze fahren?

Ja. Transporter im Werkverkehr, bei denen das Fahren nicht die Haupttätigkeit des Fahrers ist, sind nach Artikel 3 Buchstabe ha der Verordnung 561/2006 ausgenommen. Handwerker mit eigenem Werkzeug sind ein typisches Beispiel. Bewahren Sie Unterlagen auf, die den Einsatz des Fahrzeugs belegen.

Darf ich den Transporter bis zum Einbau im Inland weiter nutzen?

Ja. Inlandsfahrten fallen nicht unter diese Regel. Der Transporter kann also in Deutschland weiterfahren, bis der Tachograph eingebaut ist. Ab 2,8 Tonnen gelten dabei die Aufzeichnungspflichten der FPersV.

Wie oft muss ich die Daten auslesen?

Fahrerkarten mindestens alle 28 Tage, das Fahrzeuggerät mindestens alle 90 Tage. Lesen Sie die Daten auch vor dem Verkauf eines Transporters oder vor der Rückgabe eines Leasingfahrzeugs aus.

Kann ich einen Smart-Tachographen ohne Werkstatt auslesen?

Ja. Mit Ihrer Unternehmenskarte und einem Download-Gerät wie myTacho liest Ihr eigenes Team den Tachographen direkt am Fahrzeug aus. myTacho funktioniert mit allen digitalen Tachographen, auch mit Smart-Tachographen Version 2.

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